Leasing meist teurer als Kredit oder Barkauf

Symbolbild: © kunertus - Fotolia
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(vbz) - Gerade Menschen mit weniger Geld in der Tasche werden oft von Leasingangeboten angelockt. Die monatlichen Raten sind zwar häufig niedriger als bei einem Kredit oder Ratenkauf.


Die Verbraucherzentrale Bayern rät jedoch, sich nicht davon blenden zu lassen – denn im Unterschied zum Kredit haben Verbraucher beim Leasing meist höhere Gesamtausgaben. Zudem wissen manche nicht, dass sie in der Regel nicht Eigentümer der geleasten Sache werden.

Der Effektivzins für ein geleastes Heimkino etwa mit einer monatlichen Rate von 119 Euro und einer Laufzeit von mehr als vier Jahren kann in Einzelfällen über 30 Prozent pro Jahr betragen. Aber auch Autofahren auf Pump kann teuer sein: Hier ärgern sich Verbraucher oft über eine zu hoch angesetzte Berechnung des Restwertes des geleasten Pkw. Probleme bereiten zudem Abnutzungserscheinungen des zurückgegebenen Fahrzeuges bei Vertragsende; dann suchen einige Händler sowieso akribisch nach kleinen Kratzern, die sie dem Verbraucher noch teuer in Rechnung stellen.

Kündigung nicht immer wirksam

Wer in Zahlungsschwierigkeiten kommt und mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug gerät, muss – wie beim Verbraucherkredit – mit einer Kündigung des Vertrages rechnen. Der Leasinggeber darf zudem fristlos kündigen, wenn er den Verbraucher vorab ordnungsgemäß und erfolglos gemahnt und die Kündigung wirksam angedroht hat. Dann kann er auch Ersatz für den Schaden verlangen, der ihm durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht. Fordert der Leasinggeber allerdings auch nur geringfügig mehr als erlaubt zurück, ist die Kündigung in der Regel unwirksam. Auch wenn der Verbraucher den rückständigen Betrag fristgemäß und vollständig bezahlt, darf der Leasinggeber den Vertrag nicht kündigen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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