Geld, Urlaub, Steuern, Rente! So holen Sie 2019 alles für sich raus

MarktSpiegel erklärt, was sich bei Rente, Versicherungen & Co. jetzt alles ändert. | Foto: © Racle Fotodesign / Fotolia.com
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Region (pm/ak) – Zum Jahresbeginn sind auch heuer wieder viele Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Der MarktSpiegel hat einige wichtige Neuerungen aufgelistet, die seit 1. Januar gelten oder im laufenden Jahr umgesetzt werden.

Arbeit

Mindestlohn rauf
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich von bisher 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Durch die Einkommensgrenze können Minijobber dadurch aber weniger Stunden arbeiten.

Brückenteilzeit
Wer einen Arbeitsvertrag vorübergehend von Vollzeit auf Teilzeit reduziert, hat seit 1. Januar ein Rückkehrrecht zur Vollzeitstelle! Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate andauern muss und der Betrieb mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigt.

Geld

Kindergeld und Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag, den es anstelle von Kindergeld gibt, stieg per 1. Januar von 4788 Euro auf 4980 Euro pro Kind. Mit Betreuungsfreibetrag sind das statt 7428 Euro, 7620 Euro pro Kind. Ab dem 1. Juli erhöht sich das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und pro Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro statt 194 Euro, für das dritte Kind gibt es 210 Euro und für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro.

Unterhalt für Trennungskinder
Seit 1. Januar 2019 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis sieben Jahre 354 Euro, statt 348 Euro pro Monat. Sieben- bis Zwölfjährige erhalten 406 Euro statt 399 Euro. 13 bis 18jährigen steht ein monatlicher Unterhalt von 476 Euro zu (zuvor 467 Euro).

Urlaub

So machen Sie aus 24 Urlaubstagen 58

                                                     Zeitraum        Urlaubstage    frei
Ostern                                       13.4. bis 22.4.          4               10
Tag der Arbeit                               1.5. bis 5.5.          2                 5
Christi Himmelfahrt                     30.5. bis 2.6.          1                 4
Pfingsten                                     8.6. bis 16.6.         4                 9
Tag der Deutschen Einheit        28.9. bis 6.10.         4                 9
Allerheiligen                             26.10. bis 3.11.         4                 9
Weihnachten und Neujahr       21.12. bis 1.1.2020   5                12

Steuern

Einkommensgrenzen steigen
Und zwar für alle Steuersätze um 1,84 Prozent. So wird die Inflationsrate aus dem vorherigen Jahr in den Steuertarif eingerechnet. Damit soll die kalte Progression vermieden werden, das bedeutet, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zu einer höheren Steuerbelastung führen.
• Ab diesem Jahr ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung der 31. Juli.
• Darüber hinaus müssen mit der Steuererklärung für 2018 keine Belege mehr eingereicht werden. Diese können jedoch noch bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids angefordert werden und müssen für diesen Fall entsprechend lange aufbewahrt werden!

Rente

Mütterrente überarbeitet
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, erhalten 2,5 Rentenpunkte und 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt. Für Kinder die nach 1992 geboren wurden, werden drei Jahre angerechnet


Midijobber besser gestellt
Der sogenannte Übergangsbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird ausgeweitet: ,,Midijobber“ dürfen dann zwischen 450 Euro und 1.300 Euro (bisher 850 Euro) verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die wohl wichtigste Änderung dabei: die Midijobber sollen trotzdem die gleichen Rentenansprüche erwerben, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt! Die Entgeltpunkte werden nicht mehr aus dem fiktiven reduzierten beitragspflichtigen Entgelt ermittelt.

Versicherung

Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung sinken
Der Beitragssatz wird ab 1. Januar dauerhaft von 3 Prozent auf 2,5 Prozent und befristet bis zum Jahr 2022 per Verordnung um weitere 0,1 Prozentpunkte gesenkt.


Pflegeversicherung
Der Pflegeversicherungsbeitrag hat sich ab 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht.

Allgemeines

Neue Banknoten
Ab dem 28. Mai wird die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine ausgeben. Diese Geldscheine haben besondere Sicherheitsmerkmale und sollen fälschungssicher sein. Sie werden die neuen Euro-Banknoten komplettieren.

Telefon-Gebühren in der EU
Telefonate innerhalb der EU, von einem Land in ein anderes, sollen nicht mehr als 19 Cent pro Gesprächsminute kosten. Die Einführung dieses Tarifs wird zum 15. Mai erwartet.

Dieselfahrverbote
Bereits seit 1. Januar gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für Euro-4-Diesel und schlechter. Für Anwohner und Handwerker gilt eine Übergangsfrist bis 1. April 2019. In NRW drohen Fahrverbote für über zwei Millionen Diesel-Pkw.
• Verstöße werden in Stuttgart mit 80 Euro geahndet. Taxis, Reisebusse, Einsatz- und Hilfsfahrzeuge und Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sind nicht betroffen.
• In der Metropolregion Nürnberg werden vorerst keine Fahrverbote erwartet!

MarktSpiegel erklärt, was sich bei Rente, Versicherungen & Co. jetzt alles ändert. | Foto: © Racle Fotodesign / Fotolia.com
Ab dem 1. Juli erhöht sich das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und pro Monat. | Foto: © Floydine –  fotolia.com
Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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