AWO plädiert für eine Weiterentwicklung des flexiblen Renteneintritts

Nicht in allen Berufen halten Mitarbeiter der Arbeitsbelastung im Alter auch stand und müssen vor dem 67sten Lebensjahr in Rente gehen. | Foto: Industrieblick/Fotolia.de
  • Nicht in allen Berufen halten Mitarbeiter der Arbeitsbelastung im Alter auch stand und müssen vor dem 67sten Lebensjahr in Rente gehen.
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REGION (pm/vs) - „Wir müssen ehrlich diskutieren, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen flexibleren, an den individuellen Bedürfnissen älterer Beschäftigter ausgerichteten Rentenzugang zu ermöglichen. Keineswegs dürfen wir uns nur an einer Berichtspflicht abarbeiten“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die heutige Beratung des Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre im Bundesrat. „Klar ist, viele Beschäftigte schaffen es nicht bis 67. Für diese Menschen muss etwas getan werden“, fordert Stadler.

„Wir spüren immer deutlicher, dass viele Beschäftigte, gerade in den sozialen Berufen, die in der Pflege und in den Kitas tätig sind, schon weit vor dem 67. Geburtstag an ihre Belastungsgrenze stoßen. Besonders ihnen fehlt die Möglichkeit eines flexiblen Rentenzugangs in dem Sinne, dass die Versicherten über den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei entscheiden können“, betont Stadler. Diese gebe es nur gruppenspezifisch oder indikationsbezogen innerhalb des engen Korsetts der besonderen Altersrenten. „Es bedarf deshalb dringend flexiblerer Übergangsmodelle, die frühere Teilrenten ermöglichen, ohne die Beitragszahler insgesamt zu belasten“, betont Wolfgang Stadler.
Dazu bedarf es mehr als nur eine abstrakte Analyse der demografischen Entwicklung und der Lage auf dem Arbeitsmarkt für Ältere, wie sie der heute vorgestellte Bericht der Bundesregierung vornimmt. In den Blick genommen werden müssten vielmehr die individuellen Bedürfnisse der Menschen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zu schaffen, individuelle Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zu leisten, mit denen bei früherem Renteneintritt Abschläge aufgefangen werden können sowie die Förderung von Zeitwertkonten auf der Basis von Tarifverträgen. Auf diese Weise könnten Wertguthaben angespart werden, die den Versicherten in einer späteren „Freistellungsphase“ zu Gute kommen. „Nur mit solch einem Gesamtkonzept für einen flexibleren Renteneintritt kann es gelingen, die Arbeitswelt wirklich altersgerecht zu gestalten und die letzten Erwerbsjahre beispielsweise Teilzeit zu arbeiten und trotzdem im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein“, ist Stadler sicher.
Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze:
Mit Beschluss der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 um zunächst einen Monat pro Jahrgang auf das vollendete 67. Lebensjahr im Jahr 2029, schreibt das Gesetz zugleich eine Berichtspflicht der Bundesregierung fest: Nach § 154 Abs. 4 SGB VI muss diese vom Jahr 2010 an alle vier Jahre einen Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze vorlegen, indem sie eine Einschätzung darüber abgibt, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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