Aktuelle Info für Sparer: Vereinfachtes Online Banking mit pushTAN

Tipps rund um das Thema Geld: Heute Online Banking. | Foto: Fotolia

OnlineBanking mit pushTAN vereinfacht Bankgeschäfte über mobile Endgeräte

NÜRNBERG (pm/nf) - Noch schnell eine Überweisung in der S-Bahn mit dem Smartphone erledigen – über das neue OnlineBanking-Verfahren mit pushTAN sind Transaktionen und der gleichzeitige Empfang des dafür nötigen „elektronischen Passworts“ (Transaktionsnummer, kurz TAN) technisch über ein- und dasselbe mobile Endgerät nun möglich und auch rechtlich erlaubt.

Was benötigt wird: ein mobiles Endgerät mit Internetverbindung für den Empfang der TAN, zum Beispiel ein Smartphone oder einen Tablet-PC, die installierte pushTAN-App sowie ein OnlineBanking-Programm. Das kann die MobileBanking-Funktion über die Homepage der jeweiligen Bank sein, eine Banking-App wie zum Beispiel „Sparkasse“ oder „Sparkasse+“ auf dem Smartphone oder Tablet oder eine Banking-Software auf dem PC.

Die pushTAN-App für das OnlineBanking ist vom TÜV Saarland geprüft und zertifiziert. Die Handhabung ist einfach: Soll beispielsweise eine Rechnung überwiesen werden, erscheint die TAN für den Überweisungsauftrag direkt in der pushTAN-App auf dem Smartphone oder Tablet-PC.

Das pushTAN-Verfahren wird bis dato überwiegend von Sparkassen angeboten. Bei der Sparkasse Nürnberg zum Beispiel muss man sich für das pushTAN-Verfahren anmelden (u.a. online unter www.sparkasse-nuernberg.de/pushTAN möglich). Danach kann die pushTAN-App aus dem App Store auf das Smartphone oder Tablet geladen werden. Die App ist kostenfrei und funktioniert bei iPhone,
iPad oder iPod touch ab dem Betriebssystem iOS 4.3 und bei Android-Geräten ab der Version 2.3.

Schon gewusst?

Aktuelle Informationen für Sparer der Sparkasse Nürnberg sind Bestandteil des öffentlichen Auftrags der Sparkassen nach § 2 Sparkassengesetz:
„Die Sparkassen haben (…) der Bevölkerung Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen Anlegung von Ersparnissen und anderen Geldern zu geben sowie dem örtlichen Kreditbedürfnis, insbesondere der Bevölkerungsschichten, aus denen die Spareinlagen stammen, zu dienen. Sie haben durch geeignete Einrichtungen den Sparsinn der Bevölkerung zu pflegen und den bargeldlosen Zahlungsverkehr in jeder Weise zu fördern.“

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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