Vorsicht Falle! Falsches Angebot des „Deutschen Pflegekreises“

REGION (pm/nf) – Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland
(UPD) ruft zur Vorsicht auf. Eine Organisation namens „Deutscher Pflegekreis“
versendet aktuell betrügerische Briefe mit fälschlichen Informationen zur
Pflegereform und dubiosen Anträgen.

Heike Morris, juristische Leiterin der UPD rät dringend davon ab, diese Anträge zu unterzeichnen. Ratsuchende können sich an die Rechtsexperten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden und werden dort kostenlos, unabhängig und neutral beraten. Die UPD ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 22 zu erreichen.

Kurz vor dem Start des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1. Januar 2017 versucht die
Organisation „Deutscher Pflegekreis“, Verbraucher mit einem Schreiben zu
Pflegegraden und „Anträgen auf Kostenübernahme“ zu täuschen. Mit dem Titel
„Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017“ und der
Erscheinung des Briefes wird der Eindruck erweckt, es handle sich um ein förmliches
Schreiben einer Behörde oder Pflegekasse. Das dabei abgegebene Angebot, den
Verbraucher bei der Ermittlung seines zukünftigen Pflegegrades zu unterstützen, ist
unnötig. Denn wenn für eine Person bereits 2016 eine Pflegestufe bestimmt wurde,
wird diese 2017 automatisch einem neuen Pflegegrad zugeordnet. Die Pflegekassen
sind dabei in der Pflicht, aktiv auf die Pflegebedürftigen zuzugehen und sie über die
neuen Pflegegrade zu informieren.

Weiter wird in dem Schreiben aufgeführt, dass unter anderem Pflegehilfsmittel
separat beantragt werden müssen. Mit dem Formular „Antrag auf Kostenübernahme“
versucht die Organisation den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Bestellung von
Pflegehilfsmitteln auszulösen. Die Expertin rät, den Brief nicht zu unterschreiben.
Denn sobald der Brief unterschrieben zurück gesendet wird, wird automatisch eine
Bestellung ausgelöst. In diesem Fall hat der Betroffene allerdings die Möglichkeit,
den Vertrag wegen arglistischer Täuschung innerhalb von zwei schriftlich zu
widerrufen und gleichzeitig fristlos zu kündigen.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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