Vortrag "Vorgesorgt statt fremdbestimmt"

2. November 2015
15:00 Uhr
Gemeindezentrum Christuskirche Altenfurt, 90475 Nürnberg

Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Das Recht auf Selbstbestimmung ist im Grundgesetz festgelegt. Um einer etwaigen Fremdbestimmung vorzubeugen (z. B. bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall) gibt es drei Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Da eine Demenz in ihrem Verlauf zu einer Beeinträchtigung von Willensäußerungen führt, ist die rechtliche Vorsorge von hoher Relevanz.

Im Vortrag werden die drei Möglichkeiten erklärt und eine kurze Einführung in das Betreuungsrecht gegeben.

Referentin: Ariane Engelhardt-Krahe, Dipl. Psychogerontologin (Fachstelle für pflegende Angehörige Roth-Schwabach)

Veranstalter: Diakoniestation Altenfurt in Kooperation mit der Kirchengemeinde Christuskirche Altenfurt

Interessierte sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.

Die Diakoniestation Ihrer Gemeinde
Diakoniestation Altenfurt/Fischbach/Moorenbrunn
Schornbaumstr. 12
907475 Nürnberg
0911/30003-160
adn.info@diakonieneuendettelsau.de

Zentrales Infotelefon
Wallensteinstraße 61 – 63
90431 Nürnberg
Tel.: 0911/ 30003-0
www.ambulantepflege-nuernberg.de

Autor:

Diakonie Neuendettelsau aus Nürnberg

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