Die Stadt Schwabach schützt Bürger und Mitarbeiter
Maskenpflicht auf dem Recyclinghof

In Schwabach ist das Tragen eines Mund-Nase Schutzes (Community Maske) beim Besuch des Entsorgungszentrums ab dem 28. April Pflicht. | Foto: Victor Schlampp
  • In Schwabach ist das Tragen eines Mund-Nase Schutzes (Community Maske) beim Besuch des Entsorgungszentrums ab dem 28. April Pflicht.
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SCHWABACH (pm/ak) - Auch beim Besuch des Entsorgungszentrum Schwabach (inklusive des Recyclinghofs) gilt ab dem 28. April eine Pflicht, für die Dauer des Aufenthaltes zum Schutz aller Mitarbeiter und Bürger, Mund und Nase zu bedecken.

Als Mundschutz kann jeder Schutz vor Mund und Nase genutzt werden, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch zum Beispiel Husten oder Niesen zu verringern. Hierzu zählen selbst genähte einfache Mund-Nase Masken, einfache nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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