Betriebsverfassungsgesetz: Was ist das und was bringt es mir?

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Für Arbeitnehmer ist es heutzutage selbstverständlich, dass sie neben ihren Pflichten auch eine ganze Reihe von Rechten haben. Zu den wichtigsten Regelungen in diesem Zusammenhang zählt das Betriebsverfassungsgesetz, das die Mitbestimmung der Beschäftigten innerhalb ihrer Firma regelt.

Der Betriebsrat - die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Wollen die Mitarbeiter eines Unternehmens ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber gemeinsam vertreten und arbeiten im Unternehmen ständig mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter, können sie einen Betriebsrat wählen. Die meisten Arbeitgeber finden es vorteilhaft, wenn es in ihrem Unternehmen einen Ansprechpartner für die Belange der Mitarbeiter gibt. Die Initiative zur Bildung eines Betriebsrates muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz jedoch von den Beschäftigten ausgehen. Die Kosten für das Wahlverfahren muss der Arbeitgeber tragen.

Die Wahl des Betriebsrates

Alle Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt. Die Mitgliederzahl des Betriebsrates hängt von der Zahl der Beschäftigten ab. Bei 5 bis 20 wahlberechtigten Mitarbeitern sieht das Betriebsverfassungsgesetz eine Person vor, bei 51 bis 100 Beschäftigten sind 5 Betriebsratsmitglieder vorgesehen usw. Bei der Zusammensetzung des Betriebsrates müssen Männer und Frauen entsprechend der Mitarbeiterstruktur berücksichtigt werden und alle Beschäftigungsgruppen sollten angemessen im Betriebsrat vertreten sein. Literaturtipps zum Thema Betriebsverfassungsgesetz finden Sie hier.

Die Aufgaben des Betriebsrates

Die Betriebsräte erhalten durch das Betriebsverfassungsgesetz ein umfangreiches Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht
- in sozialen Belangen
- in Fragen der Berufsausbildung
- bei der Personalplanung sowie
- in wirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung.

Weiterhin muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden.

In Unternehmen, die ständig mindestens 101 Beschäftigte haben, ist die Bildung eines Wirtschaftsausschusses vorgeschrieben. Er wirkt beratend an der wirtschaftlichen Tätigkeit der Unternehmensführung mit und übt Einfluss auf
- das Produktionsprogramm
- zu tätigende Investitionen
- die Finanzplanung sowie
- den betrieblichen Umweltschutz.

Die Rechte der Mitglieder von Betriebsräten

Arbeitnehmer, die in den Betriebsrat gewählt wurden, üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. In der Zeit, in der sie Aufgaben als Betriebsrat wahrnehmen, haben sie Anspruch auf Fortzahlung des Lohns (einschließlich aller Zuschläge) bzw. auf einen Ausgleich durch bezahlte Freizeit. In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten muss der Arbeitgeber laut Betriebsverfassungsgesetz einen Teil der Mitglieder völlig von der Arbeit freistellen. Mitglieder des Betriebsrates genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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