JU Stein bittet Behörden um Prüfung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes für das Stadtgebiet Stein/ B14

Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO gegen unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigungen durch Schwerlastverkehr

Hier: Lkw-Durchfahrtsverbot Hauptstraße/B 14 in 90547 Stein ab 12 Tonnen zGG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beginn der Bauarbeiten im Bereich der Schlosskreuzung und den fortdauernden Bauarbeiten im Bereich der A6 Nürnberg kam es zu einer erneuten Zunahme des Schwerverkehrs im Stadtgebiet Stein. Die aktuelle Situation ist für die Bürgerinnen und Bürger nur schwer zu ertragen.

Die Hauptstraße ist vorwiegend durch Wohngebäude gesäumt. Viele der Wohnhäuser verfügen lediglich über zur Straßenseite gelegene Fenster. Auch liegen zahlreiche Schlafräume auf der Straßenseite. Diese sensible Wohnnutzung wird durch den starken Verkehrslärm tagsüber und (insbesondere) nachts in unzumutbarer Weise gestört. Zu der extrem starken Lärmbelastung trägt weiterhin bei, dass die Straße in besonderem Maße von Lkw befahren wird, siehe aktuelle Verkehrszählung. Weiter liegt der Umstand vor, dass die Wohnhäuser unmittelbar an die Straße angrenzen und eine Straßenschlucht mit hoher Resonanz formen. Zu der Belastung durch den Lärm kommt natürlich noch eine nicht unerhebliche Belastung durch Kfz-Abgase hinzu.

Bereits getroffene Maßnahmen wie z.B. Flüsterasphalt brachten aufgrund der Zunahme des Schwerlastverkehrs keine nennenswerte Besserung.

Aufgrund der geschilderten Sachlage bitte ich um Prüfung, ob die dringend gebotenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Abwehr der massiven verkehrsbedingten Störungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen durchsetzbar sind. Gegebenenfalls bitte ich vorbereitende Untersuchungen zur Durchsetzung einer solchen Anordnung zu treffen.

Weiter wird auf das Urteil des BVerwG, Urteil 3 C 40.10 vom 15. Dezember 2011 zum Thema Durchfahrtsverbot auf der B8 bei Regensburg verwiesen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

gez. Bastian Gebhardt

Link zur Meldung:

Autor:

Bastian Gebhardt aus Landkreis Fürth

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