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Ratgeber
Der Zoohandel ist ab August 2014 verpflichtet über das jeweilige Tier ausführlich zu informieren. | Foto: ZZF

Beim Tierkauf informieren Merkblätter über Bedürfnisse der Heimtiere

Aktuell: Änderung des Tierschutzgesetzes REGION (pm/nf) - Händler sind ab 1. August 2014verpflichtet, Tierfreunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres schriftliche Informationen mitzugeben Wer in Deutschland gewerbsmäßig mit Tieren handelt, ist ab dem 1. August 2014 laut dem geänderten Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) dazu verpflichtet, jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darauf weist der...

  • Nürnberg
  • 23.07.14
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