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Foto: Friso Gentsch/dpa

Ab 26. April in Nürnberg
FFP2-Maskenpflicht bei Behördengängen!

NÜRNBERG (pm/nf) - Bei Behördengängen besteht für alle Besucherinnen und Besucher städtischer Dienststellen und Einrichtungen ab Montag, 26. April 2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer ihr gleichwertigen Maske, analog zu den Vorgaben für den Einzelhandel. Ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz (auch OP-Maske genannt) ist nicht mehr ausreichend. Diese Regelung der Stadt Nürnberg ist aufgrund der sehr hohen Coronavirus-Infektionszahlen und des weiterhin hohen Sieben-Tage-...

  • Nürnberg
  • 23.04.21
Lokales
Die Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass ab kommendem Montag, 27. April 2020, analog zur Maskenpflicht in Supermärkten sowie in U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen auch bei Behördengängen in den Dienststellen der Nürnberger Stadtverwaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.  | Foto: © luna/stock.adobe.com

Coronavirus: Mund-Nasen-Schutz auch bei Behördengängen

NÜRNBERG (pm/nf) - Die Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass ab kommendem Montag, 27. April 2020, analog zur Maskenpflicht in Supermärkten sowie in U- Bahnen, Bussen und S-Bahnen auch bei Behördengängen in den Dienststellen der Nürnberger Stadtverwaltung eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen ist. Dafür kann eine Alltagsmaske (auch Community-Maske genannt) verwendet werden oder auch ein Schal oder Tuch, der oder das Mund und Nase abdeckt. Dies dient sowohl dem eigenen Schutz als auch dem...

  • Nürnberg
  • 22.04.20
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