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Foto:  Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Forderung: Bayerisches Radgesetz
Gerichtshof entscheidet am 7. Juni über Rad Volksbegehren

MÜNCHEN (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsgerichtshof will am 7. Juni seine Entscheidung verkünden, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Rad-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Das sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler zum Abschluss einer mündlichen Verhandlung in München. Von der Entscheidung hängt ab, ob die Initiatoren sozusagen die nächste Runde erreichen und es ein bayernweites Volksbegehren gibt. Die Staatsregierung hält das Volksbegehren rechtlich...

  • Nürnberg
  • 10.05.23
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Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. | Foto: ©sulupress/Fotolia.com

Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren ,,Nein zu CETA!" dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor

REGION (pm/nf) - Das bayerische Innenministerium legte heute (23. November 2016) das beantragte Volksbegehren „Nein zu CETA!“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. Die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zu CETA zu stimmen, lässt die Bayerische Verfassung nicht zu....

  • Nürnberg
  • 23.11.16
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Die Antragsteller für das Volksbegehren ,,Nein zu CETA" haben heute (14. Oktober 2016) dem Bayerischen Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. | Foto: ©wdesignart/Fotolia.com

Volksbegehren ,,Nein zu CETA" beim Bayerischen Innenministerium beantragt

REGION (nf) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern (13. Oktober 2016) nach der Verhandlung über das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada im Eilverfahren sein Urteil verkündet. Danach darf die Bundesregierung CETA mit auf den Weg bringen. Das Abkommen kann wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Das Gericht entschied nicht über CETA-Inhalte, sondern über die Frage: Muss man CETA bis zum abschließenden Urteil vorläufig stoppen, weil andernfalls ,,schwere...

  • Nürnberg
  • 14.10.16
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