Krankenkassen

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Ratgeber
Patienten haben Anspruch auf Akteneinsicht – Ärzte müssen sämtliche Behandlungsunterlagen vollständig und lesbar vorlegen. Symbolfoto: © auremar/Fotolia.com

Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht

(DAV/mue) - Patienten haben Anspruch darauf, sämtliche Behandlungsunterlagen beim Arzt einzusehen. In diesem Zusammenhang weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 6. März 2015 hin (AZ: 243 C 18009/14). Wie weiter informiert wird, ist der Anspruch auf Herausgabe kopierter Patientenunterlagen jedoch nur dann erfüllt, wenn der Arzt die Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt – die Kosten für die lesbaren...

  • Nürnberg
  • 22.04.16
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