Nein heiß Nein

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Lokales
Deutschland hat die „Istanbul-Konvention“ der EU zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt bereits im Jahr 2011 unterzeichnet, der zufolge jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. | Foto: ©Photographee.eu/Fotolia.com
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Nein heißt Nein: Schutzlücke im Sexualstrafrecht soll geschlossen werden

Gabriele Penzkofer-Röhrl, frauenpolitische Sprecherin der Rathaus-SPD, erhofft eine zügige Behandlung und schnelle Umsetzung des Referentenentwurfs NÜRNBERG (nf) - Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Titel ,,Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" dem Bundestag überstellt. Er soll am morgigen Donnerstag im Plenum beraten werden. Der Regierungsentwurf hat wie die Gesetzentwürfe der beiden Oppositionsfraktionen das Ziel,...

  • Nürnberg
  • 27.04.16
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