Ordnungsämter rüsten auf

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Ratgeber
Die Polizei hat eindeutige Befugnisse zur Kontrolle - doch auch die Ordnungsämter dürfen Personen anhalten oder den Ausweis verlangen (Untschiede in den Bundesländern). | Foto: © Kzenon/Fotolia.com

Nicht nur die Polizei darf Personen überprüfen

Ordnungsämter rüsten auf – immer mehr Kontrolleure RATGEBER/RECHT (pm/nf) - Viele Städte erhöhen derzeit die Zahl der Kontrolleure in den Ordnungsämtern. Somit wird voraussichtlich auch die Zahl der Überprüfungen und Verwarnungsgelder zunehmen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über Rechte und Pflichten von und gegenüber Mitarbeitern der Ordnungsämter. Viele Bürger wissen über die Befugnisse der kommunalen Kontrolleure nur unzureichend Bescheid. Dabei unterscheiden sich die Rechte der...

  • Nürnberg
  • 25.08.15
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