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Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass das Betreuungsgeld nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt. | Foto: ©lilo/Fotolia.com/Symbol

Karlsruhe kippt das Betreuungsgeld

Statements zum Thema - ,,Betreuungsgeld zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht notwendig" NÜRNBERG (nf) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld mit dem heute, 21. Juli 2015, verkündeten Urteil gekippt. Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig entschieden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einer Pressemitteilung: ,,Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld-...

  • Nürnberg
  • 21.07.15
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