Tierhaltung

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Lokales

Ein allgemeines Haustierverbot in Mietswohnung ist unzulässig

Entsprechende Klausel in Mietverträgen bindet den Mieter nicht - Es kommt auf den Einzelfall anNÜRNBERG - Eine Mietvertragsklausel, nach der der Mieter „keine Hunde und Katzen“ halten darf, ist nicht zulässig und damit unwirksam. Wie die D.A.S. unter Hinweis auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes mitteilt, bedeutet dies nicht, dass der Mieter nun beliebig viele Tiere anschaffen darf. Rücksicht muss durchaus genommen werden – aber seinen Mischlingshund durfte der Kläger...

  • Nürnberg
  • 08.04.13
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