Vermieter

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Lokales
Die Kläranlage in Roth aus der Vogelperspektive: Auch während der Coronakrise müssen die Kanalbenutzungsgebühren fristgerecht bezahlt werden. | Foto: Luftbild Nürnberg, HajoDietz

Kanalgebühren werden nicht gestundet
Trotz Coronakrise rechnet die Stadt Roth pünktlich ab

ROTH (pm/vs) - Wichtig vor allem für Vermieter aber auch Mieter: Trotz der Coronakrise müssen in Roth die turnusgemäßen Abschläge für die Kanalgebühren pünktlich bezahlt werden. Es gibt keine Stundungen. In diesen Tagen verschickt die Stadt Roth die Bescheide über die Kanalgebühren-Abrechnung für 2019 und die Abschlagszahlungen 2020. Ab sofort läuft die Abrechnung vollständig über die Stadt Roth und nicht mehr teilweise über die Stadtwerke. Das bedeutet auch, dass nicht mehr die Mieter...

  • Landkreis Roth
  • 03.04.20
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