VGN

VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)
VGN steht für den "Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH" und ist der zuständige Verkehrsverbund für die Stadt Nürnberg und Umland. Der VGN ist für die öffentlichen Verkehrsmittel im Regierungsbezirk Mittelfranken, u.a. innerhalb Nürnbergs, im Landkreis Fürth, Erlangen und Bamberg, zuständig. Die Fahrkartenpreise hängen von den Tarifzonen der VGN ab: Das Gebiet ist in Zonen und Teilzonen und zehn Stufen segmentiert. In Ballungsgebieten, wie Nürnberg, gibt es einen speziellen VGN-Tarif für Städte. Die VGN-Tickets können Einzel- oder Mehrfachkarten, Streifenkarten oder Tages-Tickets, sowie Monats und Jahreskarten umfassen. Zu den Verkehrsmitteln der VGN zählen U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Reginalbahn (R-Bahn) und Bus. Weitere Informationen zum aktuellen Fahrplan des VGN-Gebiets finden Sie auf deren Website oder in der App. Besondere Meldungen zum VGN-Fahrplan finden Sie auch bei uns.

Beiträge zum Thema VGN

Lokales
Je nach Vorliebe gibt es den Bierexpress und den Bocksbeutel-Express.       Foto: oh/VGN

Freizeitlinien starten wieder

Mit dem Bus ins Herz unserer herrlichen WandergebieteNÜRNBERG - So sehnsüchtig wie den Frü?hling erwarten tausende Ausflü?gler auch den Start der VGN-Freizeitbusse. Ab dem Maifeiertag sind die 20 speziell fü?r den Freizeitverkehr konzipierten Linien wieder an den Wochenenden bis zum 1. November unterwegs. Einige verkehren auch an Werktagen. Sie erschließen Wandergebiete, Sehenswü?rdigkeiten und Freizeiteinrichten in Franken und der Oberpfalz, bei drei Linien ist ein Fahrradanhänger mit dabei....

  • Nürnberg
  • 13.05.13
Lokales

Fahrräder in der S-Bahn

NÜRNBERG - In allen S-Bahnlinien des VGN können ab sofort Fahrräder nachmittags ohne zeitliche Einschränkung mitgenommen werden. Bislang war die Beförderung von Rädern im Berufsverkehr von 6.00 bis 8.00 Uhr sowie von 15.00 bis 18.30 Uhr ausgeschlossen. In einem bis 14. Dezember 2013 befristeten Probebetrieb wird getestet, ob die Aufhebung der Sperrzeit am Nachmittag zu Beeinträchtigungen im Betrieb führt. In der Verkehrsspitze morgens bleibt die Ausschlusszeit erhalten.

  • Nürnberg
  • 21.04.13
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