VGN

VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)
VGN steht für den "Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH" und ist der zuständige Verkehrsverbund für die Stadt Nürnberg und Umland. Der VGN ist für die öffentlichen Verkehrsmittel im Regierungsbezirk Mittelfranken, u.a. innerhalb Nürnbergs, im Landkreis Fürth, Erlangen und Bamberg, zuständig. Die Fahrkartenpreise hängen von den Tarifzonen der VGN ab: Das Gebiet ist in Zonen und Teilzonen und zehn Stufen segmentiert. In Ballungsgebieten, wie Nürnberg, gibt es einen speziellen VGN-Tarif für Städte. Die VGN-Tickets können Einzel- oder Mehrfachkarten, Streifenkarten oder Tages-Tickets, sowie Monats und Jahreskarten umfassen. Zu den Verkehrsmitteln der VGN zählen U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Reginalbahn (R-Bahn) und Bus. Weitere Informationen zum aktuellen Fahrplan des VGN-Gebiets finden Sie auf deren Website oder in der App. Besondere Meldungen zum VGN-Fahrplan finden Sie auch bei uns.

Beiträge zum Thema VGN

Freizeit & Sport
Helene Fischer Konzert im Nürnberger Grundig Stadion am 25. Juni 2015. | Foto: © 2014 Sandra Ludewig/Universal Music GmbH

Nicht atemlos beim Helene Fischer Konzert ankommen

Zehntausende von Fans in Nürnberg erwartet - Mit den Öffentlichen zu Helene Fischer: Sonderfahrten, aber kein KombiTicket NÜRNBERG (pm/nf) - Damit Helene-Fischer-Fans zu ihrem Konzert am Donnerstag, 25. Juni 2015, um 19.30 Uhr im Grundig Stadion nicht „atemlos“ ankommen, setzt die Deutsche Bahn zusätzliche S-Bahnen und Regionalzüge ein. Bereits ab 16.04 Uhr fahren S-Bahnen in dichter Folge zum Stadion. Neben dem regulären Angebot der S2 Nürnberg – Altdorf halten auch die Züge der S3 Nürnberg –...

  • Nürnberg
  • 24.06.15
Lokales

Fahrräder in der S-Bahn

NÜRNBERG - In allen S-Bahnlinien des VGN können ab sofort Fahrräder nachmittags ohne zeitliche Einschränkung mitgenommen werden. Bislang war die Beförderung von Rädern im Berufsverkehr von 6.00 bis 8.00 Uhr sowie von 15.00 bis 18.30 Uhr ausgeschlossen. In einem bis 14. Dezember 2013 befristeten Probebetrieb wird getestet, ob die Aufhebung der Sperrzeit am Nachmittag zu Beeinträchtigungen im Betrieb führt. In der Verkehrsspitze morgens bleibt die Ausschlusszeit erhalten.

  • Nürnberg
  • 21.04.13
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