Widerruf

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Ratgeber

Letzte Chance, alte Haustür- und Fernabsatzverträge zu widerrufen

Am 27. Juni läuft die Übergangsfrist ab REGION/NÜRNBERG (pm/nf) - Wer vor dem 13. Juni 2014 an der Haustür, am Telefon oder im Internet Verträge abgeschlossen hat, kann diese bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 27. Juni widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Altverträge eine Übergangsregelung. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Nürnberg hin. „Bei vielen alten Verträgen hat wegen fehlender oder falscher Belehrung zum Widerruf nie eine Frist zu laufen...

  • Nürnberg
  • 12.06.15
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