Wie wähle ich richtig

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Kommunalwahlen in Bayern: Wie wähle ich richtig?

NÜRNBERG - Bei der Kommunalwahl am 16. März erhält jeder Wähler bis zu vier Stimmzettel. Damit Sie den Durchblick im Wahl-Dschungel behalten, hier schon vorab alles Wissenswerte zum Ablauf der Wahl: Wieviele Stimmzettel bekomme ich? Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde (auch in Großen Kreisstädten) wohnen, erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel. Dabei ist je ein Stimmzettel für - die Wahl des ersten Bürgermeisters - die Wahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder - die Wahl des...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
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Beispiel 1 - Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
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Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Ersten BürgermeisterInnen und LandrätInnen

Für die Wahl der Ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bzw. die Wahl der Landräte und Landrätinnen gibt es prinzipiell verschiedene Varianten. Die zwei häufigsten stellen wir Ihnen hier vor: Beispiel 1 Diese Art Stimmzettel kommt in der Praxis am häufigsten vor. Auf dem Stimmzettel stehen mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Ersten Bürgermeisters. Es darf nur ein Name angekreuzt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist...

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  • 27.02.14
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Beispiel 1 - Kreistagswahlen | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
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Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte

Wie viele Stimmen habe ich? Die Anzahl der Stimmen, die pro Wähler bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder abgegeben werden darf, ist gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Sie finden die Anzahl ganz oben auf Ihrem Stimmzettel. Gemeinderatswahlen Die Anzahl der Stimmen entspricht bei Gemeinderatswahlen in Gemeinden ab 3.000 Einwohnern der Zahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze (zwischen 16 und 80, s. hierzu Grafik auf S. 15). In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern sind je nach...

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  • 27.02.14
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Kommunalwahlen in Bayern: Wann ist mein Stimmzettel ungültig?

Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn - Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe einrichen - das Streichen von Namen allein genügt nicht! - die Gesamtstimmenzahl überschritten ist. - nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben. - Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
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