Gefahr durch Fahrbahnverschmutzung

Verschmutzungen auf der Fahrbahn bergen für Verkehrsteilnehmer immer wieder Gefahren. Foto: oh
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LANDKREIS (pm) - Aus aktuellem Anlass weist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt darauf hin, dass Maishäcksler und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge, die mit Erde und Pflanzenteilen die Fahrbahnen verschmutzen, gefährliche Situationen für andere Verkehrsteilnehmer schaffen.


Bei feuchten Wetterverhältnissen können sich solche Gefahrenstellen dann zu einer regelrechten Rutschbahn entwickeln; das Landratsamt bittet daher alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht.

Laut Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, Fahrbahnen zu verschmutzen. Verursacher müssen Verunreinigungen unverzüglich beseitigen und andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrenstelle hinweisen. Da Erntefahrzeuge manchmal unvermeidlich die Fahrbahn verschmutzen, wird betroffenen Landwirten empfohlen, vor Arbeitsbeginn das Verkehrszeichen 101 (Gefahrenstelle) mit dem Zusatzzeichen 1006-35 (verschmutzte Fahrbahn) aus beiden Fahrtrichtungen und jeweils in mindestens 150 bis 200 Metern Entfernung aufzustellen und stehen zu lassen, bis die Fahrbahn komplett gereinigt ist.

In manchen Fällen ist es zudem erforderlich, die Geschwindigkeit herabzusetzen und ein Überholverbot einzurichten – Landwirte müssen hierfür rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen. Es wird dartauf hingewiesen, dass eigenmächtiges Eingreifen in den Straßenverkehr ohne Anordnung verboten ist.

Kommt ein Verursacher seiner Reinigungspflicht nicht nach, sorgt der Kreisbauhof dafür, dass die Straße wieder sauber wird. Die Kosten dafür stellt er dem Verursacher in Rechnung und erstattet Anzeige. Bei Ersatzansprüchen Dritter haftet der jeweilige Verursacher.

www.erlangen-hoechstadt.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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