CSU-Fraktion fordert Einstellung der Publikation
Streit um den „Rathausplatz 1“

Die Publikation „Rathausplatz 1“ stößt auf heftige Kritik bei der CSU-Fraktion im Erlanger Stadtparlament.
Quelle: www.erlangen.de
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  • hochgeladen von Uwe Müller

ERLANGEN (pm/mue) - In einem Antrag der Erlanger CSU-Stadtratsfraktion fordern die Stadträte Jörg Volleth und Birgitt Aßmus Oberbürgermeister Florian Janik auf, die Stadtzeitung „Rathausplatz 1“ sofort einzustellen. Dies sei die logische Konsequenz aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu kommunalen Stadtzeitungen, so Volleth.

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einem Urteil im Dezember 2018 zu den Inhalten und Aufmachungen von kommunalen Stadtzeitungen geäußert (Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17). In einer Presseerklärung betont die Erlanger CSU-Fraktion: „Diese dürfen zum einen keine Konkurrenz zur Lokalpresse sein, und vor allem kein Medium zur einseitigen Darstellung der Politik des Oberbürgermeisters.“ Volleth und Aßmus in einem Schreiben an Oberbürgermeister Florian Janik: „Die von Ihnen ins Leben gerufene Stadtzeitung ,Rathausplatz 1‘ entspricht diesen Kriterien nicht. Hier findet definitiv nahezu ausschließlich eine presseähnliche Berichterstattung im Sinne des Oberbürgermeisters und seiner ,Ampelmehrheit‘ statt.“

„Kriterien werden eingehalten“

Im städtischen Presseamt reagiert man unterdessen entspannt und erklärt auf Anfrage: „Der angesprochene Fraktionsantrag liegt bei uns zur Bearbeitung und wird wie üblich in einer Stadtratsvorlage behandelt. Unabhängig von der Bearbeitung des Antrags lässt sich jedoch bereits jetzt festhalten: Öffentlichkeitsarbeit ist eine Pflichtaufgabe der Städte. Nur so können sie der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger an transparente Verwaltungsarbeit gerecht werden und den Dialog über die Politik der Städte ermöglichen. Diese Anliegen verfolgt die Stadt Erlangen auch mit dem ,Rathausplatz 1‘. Es wird über die Aktivitäten der Stadtverwaltung berichtet: Von den Verwaltungspflichtaufgaben über Bürgerbeteiligung bis hin zum breiten, von der Stadtverwaltung organisierten, Kulturangebot. Diese Anliegen stellt auch der Bundesgerichtshof in dem konkreten Fall nicht in Frage. Das Urteil bezieht sich konkret nur auf das kostenlose Stadtblatt der Stadt Crailsheim. Der BGH stellt fest, dass eine Gesamtbetrachtung für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen notwendig ist. Dabei müssen Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge auf ihre Neutralität sowie Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde untersucht und das äußere Erscheinungsbild mitgewertet werden. Die vom BGH genannten Kriterien hält der ,Rathausplatz 1‘ nach einer internen Bewertung – auch durch das städtische Rechtsamt – ein.“

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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