Erlangen ordnet Maßnahmen an
Vorsicht vor der Geflügelpest!

Symbolfoto: © AdobeStock/TOPIC
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ERLANGEN (pm/mue) - Die Stadt Erlangen hat zum Schutz vor der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken erlassen.

Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel) innerhalb des Stadtgebiets bis einschließlich 1.000 Tiere müssen demnach unter anderem sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte der Tiere von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten. Und: Es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Stadtgebiet. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln; speziell Singvögel verenden hingegen sehr selten an Geflügelpest. Achtung: Tote oder lebende Tiere sollten nicht einfach eingesammelt werden! Bei Fragen steht das städtische Amt für Veterinärweisen und gesundheitlichen Verbraucherschutz zur Verfügung (Telefon 09131 / 861725, E-Mail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de).

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter gibt es  hier

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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