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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge im MarktSpiegel („AGB Anzeigenaufträge“)

1. Geltungsbereich
1.1 Dies sind die AGB der „Verlag Der MarktSpiegel GmbH“, Burgschmietstraße 2-4, 90419 Nürnberg („MarktSpiegel“). Diese AGB gelten für Anzeigen- und Beilagenaufträge („Aufträge“) in Printausgaben sowie in der Onlineausprägung des MarktSpiegel.
1.2 Diese AGB finden in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für zukünftige entsprechende Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedarf.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht wenn der Verlag ihnen nicht widersprochen hat.

2. Vertragsschluss
2.1. Der Kunde erteilt einen für ihn verbindlichen Auftrag. Dies erfolgt unter Zugrundelegung des auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises bzw. auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste, sowie unter Einbeziehung dieser AGB.
2.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform durch MarktSpiegel oder mit Leistungserbringung zustande.
2.3. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde über sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen und diese an MarktSpiegel übertragen zu können.

3. Vertragsgegenstand
3.1. Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, die Preisliste sowie diese AGB.
3.2. Leistungen
3.2.1. Anzeigenaufträge
MarktSpiegel veröffentlicht die Anzeige in der durch den Kunden ausgewählten Printausgabe sowie je nach Auftrag in der Onlinepräsenz von MarktSpiegel. MarktSpiegel gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Bei unklaren Anzeigen oder Texten, die für die Veröffentlichung nicht geeignet sind, behält sich MarktSpiegel Änderungen und Streichungen vor.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht. Rubrizierte Anzeigen werden in den jeweiligen Rubriken abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Anzeigenschluss ist Montag, 10:00 Uhr bzw. für Zeileneinträge Freitag 14:00 Uhr für die jeweils nächste Ausgabe.
Aufträge, die montags nach 10:00 Uhr bei MarktSpiegel eingehen, werden in Reihenfolge des Eingangs, im Rahmen der noch vorhandenen Kapazität für die nächste Ausgabe berücksichtig. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Aufträge, ausschließlich für Ausgaben bzw. mit bestimmten Platzierungswünschen, können nur nach vorhandener Kapazität erfüllt werden und müssen andernfalls abgelehnt werden.
3.2.2. Bei Chiffre-Anzeigen wendet MarktSpiegel für die Angebotsverwahrung und rechtzeitige Weitergabe die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Eingänge werden vier Wochen aufbewahrt und bei Nichtabholung nach Ablauf dieser Frist vernichtet. Eingehende Einschreibebriefe bzw. Eilbriefe werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet; Briefe die das zulässige Format (DIN A4, 30g) überschreiten sowie Päckchen, Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sind von Entgegennahme und Weiterleitung ausgeschlossen, es sei denn der Kunde übernimmt die entsprechenden Kosten. Der Kunde kann die Selbstabholung oder die gebührenpflichtige Zurücksendung vereinbaren. Auch kann der Kunde MarktSpiegel ein Vertretungsrecht einräumen, die eingehenden Angebote für den Kunden zu öffnen.
3.2.3. Beilagenaufträge
MarktSpiegel veranlasst im Rahmen von Beilagenaufträgen, dass die vom Kunden fertig angelieferten Beilagen in die jeweilige Ausgabe eingelegt und zusammen mit dieser verteilt werden. Beilagenaufträge, die Fremdanzeigen enthalten sowie von Werbegemeinschaften, mit Einzelwerbung der Mitglieder werden nicht angenommen.
3.2.4. MarktSpiegel übernimmt zudem die Zustellung der jeweiligen Ausgabe im Verbreitungsgebiet. Die Verteilung erfolgt im Rahmen einer Hauszustellung. MarktSpiegel behält sich jedoch vor bis zu 10% der Auflage an geeigneten, stark frequentierten Auslagestellen zur Mitnahme bereitzustellen.
3.3. MarktSpiegel behält sich vor, Aufträge nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder diese AGB verstößt oder deren Veröffentlichung für den MarktSpiegel unzumutbar ist.
3.4. Abbestellungen und Änderungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigen- bzw. Beilagenschluss der betreffenden Ausgabe MarktSpiegel vorliegen. MarktSpiegel behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für bereits gesetzte Anzeigen sowie für nicht bzw. nicht rechtzeitig eingetroffene Beilagen vor. MarktSpiegel ist berechtigt, diese pauschal auf 50% des Preislistenpreises festzusetzen, ohne dass hierüber durch MarktSpiegel ein gesonderter Nachweis zu erbringen ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt vorbehalten, sofern nachweislich höhere Kosten entstanden sind.
Der Kunde hat die Kosten für die Anfertigung bestellter Lithos und Zeichnungen, für das Zusammenfügen von Vorlageteilen sowie für die von ihm gewünschten oder zu vertretenden, erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen zu tragen.
3.5. Korrekturabzüge und Anzeigenbelege bzw. eine Bestätigung über die Veröffentlichung werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Bei Fließabsätzen, PR-Anzeigen und privaten Anzeigen besteht kein Anspruch auf einen Belegausschnitt.
3.6. Konkurrenzausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen kann nicht gewährt werden.
3.7. Bei Abschlüssen sind Anzeigen zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb der genannten Frist auch weitere Anzeigen abzurufen.

4. Sonderberechnungen, gesonderte Preisliste, nachträglicher Nachlass
4.1. MarktSpiegel behält sich vor, die Preise für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven sowie für großformatige Anzeigen und Beilagenstrecken gesondert zu vereinbaren.
4.2. Werden Preislisten vom MarktSpiegel geändert, so gelten die Änderungen ab Geltungsdatum auch für die laufenden Aufträge und Abschlüsse. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.3. Der Kunde hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen vom MarktSpiegel schriftlich bestätigten Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass berechtigt. In Fällen der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.

5. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
5.1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen bzw. Beilagen ist der Kunde verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen und Beilagen fordert MarktSpiegel unverzüglich Ersatz an.
5.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Unterlagen.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet durch Anzeigen bzw. Beilagen keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder diese AGB verstoßen. MarktSpiegel obliegt keine Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte, ist jedoch berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands zu treffen.
5.4. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde hat innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder Fehlerkorrekturen in Textform zu übermitteln. Sofern der Kunde MarktSpiegel nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der übermittelte Korrekturabzug als zum Druck freigegeben.
5.5. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nur auf Anforderung des Kunden zurückgesandt. Geht eine solche Anforderung nicht ein, werden zur Verfügung gestellte Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Ablauf des Auftrags vernichtet.

6. Rechteeinräumung
Der Kunde räumt MarktSpiegel im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.

7. Haftung des Kunden und Freistellung
Der Kunde stellt MarktSpiegel sowie deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten gegenüber MarktSpiegel oder deren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

8. Haftung und Gewährleistung von MarktSpiegel
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, bzw. bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung, in Textform unter der Angabe des Mangels MarktSpiegel gegenüber geltend zu machen. Erfolgt eine fristgemäße Geltendmachung nicht, sind Ansprüche ausgeschlossen.
8.2. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf einwandfreie Ersatzanzeige oder Minderung in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde, maximal jedoch in Höhe des Anzeigenpreises. Lässt MarktSpiegel eine hierfür gesetzte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Ansprüche aus § 284 BGB ist ausgeschlossen.
8.3. MarktSpiegel übernimmt bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen sowie undeutlicher Schrift keine Haftung für die Richtigkeit der Widergabe.
8.4. MarktSpiegel wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. MarktSpiegel haftet nicht, wenn er vom Kunden irregeführt oder getäuscht wird.
8.5. MarktSpiegel haftet nicht bei Verlust einzelner Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg.
8.6. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Minderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 5 % beträgt. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn MarktSpiegel dem Kunden vom Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen vom Vertrag zurücktreten konnte.
8.7. MarktSpiegel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MarktSpiegel oder deren Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
8.8. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die von MarktSpiegel nicht zu vertreten sind, entbinden diese von Leistungspflicht, Gewährleistung sowie Haftung.
8.9. Übrige Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit MarktSpiegel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn MarktSpiegel die Verletzung einer Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des Auftragswertes.
8.10. Für Materialien und Inhalte des Kunden, die dieser MarktSpiegel zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch seinen Auftrag veröffentlicht und verbreitet, übernimmt MarktSpiegel keine Haftung.
8.11. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber MarktSpiegel verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.12. Soweit die Haftung von MarktSpiegel beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

9. Zahlung, Zahlungsverzug, Stundung
9.1. Der Preis ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
9.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.3. Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
9.4. Private Anzeigen werden nur bei Barzahlung oder Teilnahme am SEPA-Verfahren entgegengenommen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur bei gewerblichen Kunden möglich.
9.5. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden von MarktSpiegel nach. Im Fall des Zahlungsverzugs kann MarktSpiegel die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
9.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

10. Sonstiges
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von MarktSpiegel soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
10.2. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.


Stand: Februar 2019
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