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Ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei steht an der bayerisch-tschechischen Grenze bei Schirnding. | Foto: Nicolas Armer/dpa

Wichtig für Berufspendler
Grenzübertritt nur noch mit Bescheinigung erlaubt

REGION (dpa/vs) - Wichtiger Beschluss: Weil sich in Tschechien und weiten Teilen Tirols mutierte Varianten des Coronavirus aktuell besonders stark verbreiten, dürfen Berufspendler nur noch bis Donnerstagnacht (18. Februar 2021) ohne eine spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren. Bis Donnerstag 24.00 Uhr sei die Vorlage des Arbeitsvertrages an der Grenze ausreichend, hieß es am heutigen Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die...

  • Bayern
  • 17.02.21
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