Immobilienmakler in der Kritik
BGH beanstandet Reservierungsgebühren
KARLSRUHE (dpa/mue) - Makler dürfen von Immobilien-Interessenten keine Reservierungsgebühr kassieren, die dem Kunden nicht zurück erstattet wird, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Eine solche Klausel benachteiligt die Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Das gilt auch dann, wenn die Reservierung gegen Geld nicht im eigentlichen Maklervertrag, sondern später separat vereinbart wurde. Damit ergänzten die Karlsruher Richterinnen und Richter...