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Wütend über eine schlechte Online-Bewertung? Solange das Urteil sachlich und wahr ist, gibt es keinen Anspruch auf Entfernen. | Foto: ©pathdoc/Fotolia.com

Unter Druck bei Amazon, Ebay und Co: Wann muss man eine negative Bewertung zurücknehmen?

Die Verbraucherzentrale Bayern befürchtet, dass Einschüchterungsversuche zunehmen und sammelt Beschwerden REGION (pm/nf) - Viele digitale Marktplätze wie Amazon, Ebay und Co bieten ein Bewertungssystem an. Käufer und Verkäufer sollen dadurch einschätzen können, wie verlässlich ihr Gegenüber ist. Fühlt sich jemand zu Unrecht negativ bewertet, kann er dies in der Regel dem Betreiber melden und es überprüfen lassen. Doch was ist, wenn der Bewertete selbst Druck ausübt? Der Verbraucherzentrale...

  • Nürnberg
  • 20.09.16
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