Bremen schafft Friedhofszwang für Asche Verstorbener ab: Ein Vorbild für andere Bundesländer?

Bremen hat als erstes Bundesland die Beisetzung der Asche Verstorbener im eigenen Garten erlaubt. | Foto: Fotolia
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(pm/nf) - Bremen hat den Friedhofszwang für die Asche Verstorbener abgeschafft. Seit Anfang des Jahres ist das Beisetzen bzw. Verstreuen auf Privatgrundstücken und bestimmten Flächen außerhalb von Friedhöfen erlaubt. Damit entspricht Bremen dem Wunsch vieler Menschen, den bestehenden Friedhofszwang zu lockern.

Bremen übernimmt mit dem neuen Gesetz eine Vorreiterrolle in Deutschland. In allen anderen Bundesländern gibt es weiterhin keine oder nur kaum praktikable Ausnahmen vom Friedhofszwang, abgesehen von der Seebestattung auf Nord- und Ostsee. Baumbestattungen in speziellen Bestattungswäldern hingegen gelten nicht als Ausnahmen, da die entsprechenden Areale rechtlich als Friedhofsflächen ausgewiesen sind.

Beschlossen wurde es im Herbst letzten Jahres von der rot-grünen Mehrheit im Bremer Landtag, seit dem ersten Januar gilt es: Das überarbeitete Bremer Bestattungsgesetz erlaubt, die Asche verstorbener Bremer Bürger außerhalb von Friedhöfen auszubringen. Dies umfasst private Grundstücke und öffentliche Flächen außerhalb von Friedhöfen, die von der Stadt ausgewiesen werden. Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt die neuen Vorschriften. ,,Im Rahmen einer zeitgemäßen Bestattungskultur müssen wir auch an diejenigen denken, die sich nicht mehr den Friedhof als letzte Ruhestätte wünschen", erklärt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich. Dass Friedhöfe aussterben werden, sei deshalb nicht zu befürchten. Erfahrungen aus Staaten ohne Friedhofszwang wie den Niederlanden zeigen, dass die große Mehrheit der Verstorbenen auch weiterhin auf Friedhöfen beigesetzt wird.

Verteidiger der Friedhofspflicht befürchten, dass Hinterbliebene sich allein aus Kostengründen für eine Aschebeisetzung außerhalb eines Friedhofs entscheiden könnten. Einen Missbrauch der liberalen Regeln schließt das Bremer Gesetz jedoch aus, da Verstorbene ihren Wunsch nach einem Beisetzungsort außerhalb eines Friedhofs zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben müssen. Darüber hinaus ist das Ausstreuen oder Beisetzen der Totenasche an weitere Bedingungen geknüpft: Vom Verstorbenen muss eine Person zur Totenfürsorge benannt worden sein, die gegenüber den Behörden einen pietätvollen Rahmen sicherstellt. Der Eigentümer des betreffenden Grundstücks muss einverstanden sein. Auch dürfen beim Ausstreuen auf privatem Grund benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden und die Beisetzung darf nicht gegen Entgelt erfolgen. Eine Urne über Jahre hinweg zuhause aufzubewahren, ist entgegen der ursprünglichen Pläne weiterhin auch in Bremen nicht gestattet.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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