Cannabis als Medizin freigegeben: Wogegen die Droge hilft und wer sie bekommt

SERVICE (ak/fi) Im Januar beschloss der Bundestag einstimmig, Cannabis als Medizin für schwerkranke Patienten freizugeben. Zuvor hatten nur rund 1.000 Patienten eine dafür notwendige Sondergenehmigung, die jetzt durch das neue Gesetz hinfällig wird. Welche Bedingungen sind an das neue Gesetz geknüpft und wogegen hilft die Cannabis-Medizin wirklich?

Was in anderen Ländern seit Jahren Realität ist, ist nun auch in Deutschland beschlossene Sache: Cannabis wird als Medizin unter anderem zur Schmerztherapie schwer und chronisch kranker Patienten per Gesetz vom Bundestag freigegeben. Auch die Opposition lobte das neue Gesetz der Bundesregierung. Damit ist der Weg geebnet, um den Patienten den Zugang und den Ärzten die Verschreibung leichter zu machen. Mehr noch: Unter bestimmten Bedingungen wird die Cannabis-Medizin sogar von der Krankenkasse übernommen. Vormals mussten die wenigen Patienten mit einer Sondergenehmigung die Kosten für die teuren Medikamente komplett selbst tragen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer langangelegten Begleitstudie, die Aufschluss über Wirkung und Dosierung der Medizin gegeben soll.

Wogegen Cannabis hilft

Denn die vielfältigen Wirkungen sind noch immer nicht hinreichend durch aussagekräftige Studien belegt und das, obwohl Cannabis in einigen Ländern – unter anderem in Israel – bereits seit Jahren ganz selbstverständlich verschrieben wird. Üblicherweise wird es bei schwerwiegenden Erkrankungen mit chronischen Schmerzen eingesetzt. Auch eine antiepileptische und appetitanregende Wirkung wird Cannabis zugeschrieben. Es wird dementsprechend unter anderem bei Epilepsie, MS, Anorexie oder auch zur Reduzierung des Augeninnendrucks bei Grünem Star angewandt. Des Weiteren besteht das Potenzial zur Behandlung von Knochenkrankheiten wie Osteoporose, das zunehmend erforscht wird. Die Ergebnisse der Begleitstudie sollen weitere Aufschlüsse über die Wirkung und die Dosierung liefern. Ärzte sollen die Daten ihrer mit Cannabis behandelten Patienten anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel senden.

Staatlicher Anbau organisiert durch eine Cannabis-Agentur

Gerade die Dosierung ist unter Ärzten und Apothekern noch immer ein strittiges Thema: Der Anbau und die Abgabe erfolgen daher staatlich geregelt über eine Cannabis-Agentur, die Anbau und Belieferung der Apotheken organisiert. Ein Eigenanbau bleibt illegal, da die Dosierung des selbstangebauten Medizinalhanfs nicht kontrolliert und Qualität und Wirksamkeit nicht gewährleistet werden könnten. Einigen Mediziner und Pharmazeuten erscheint problematisch, dass die Menge an psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) in den Hanfblüten naturgemäß variieren kann, was die richtige Dosierung für ganz individuelle Beschwerden der Patienten erschwert. Das Gesetz gibt Cannabis daher auch nur für den medizinischen Gebrauch frei – ausdrücklich nicht zu Genusszwecken.

Bildrechte: Flickr CannabisDon Goofy CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Autor:

MarktSpiegel Service aus Nürnberg

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