An die Zukunft denken
Betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst?

Bildnachweis: Pixabay, 2696219, nattanan23
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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nicht nur ein Thema in der Privatwirtschaft. Auch im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte eine Betriebsrente. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, mithilfe der Entgeltumwandlung zusätzlich fürs Alter vorzusorgen – Steuervorteile inklusive.

Die Betriebsrente für Angestellte im öffentlichen Dienst

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten ab dem Renteneintritt eine gesetzliche Altersrente, genau wie Angestellte in der Privatwirtschaft. Zusätzlich gibt es für sie eine Betriebsrente (auch Zusatzrente oder Zusatzversorgung genannt). Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die im jeweiligen Tarifvertrag geregelt ist. Sie dient dazu, das Rentenniveau der Angestellten im öffentlichen Dienst an das der Beamtinnen und Beamten anzunähern.

Die Arbeitgeber melden ihre Angestellten beim zuständigen Träger für die Zusatzversorgung an, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – sie müssen zum Beispiel mindestens 17 Jahre alt sein. Außerdem bekommen studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte keine Betriebsrente. Um die Zusatzversorgung bei Renteneintritt in Anspruch nehmen zu können, müssen Beschäftigte mindestens 60 Monate im öffentlichen Dienst gearbeitet haben.

Der größte Träger für die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die BAK Zusatzversorgung ist bundesweit die zweitgrößte Zusatzversorgungskasse. Zudem gibt es kommunale Träger wie zum Beispiel die Bayerische Versorgungskammer (BVK).

Freiwillig dazu: Die Entgeltumwandlung

Neben der Pflichtversicherung gibt es auch im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, freiwillig mehr für das Alter vorzusorgen, beispielsweise mit der sogenannten Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Angestellte einen Teil ihres Bruttogehalts zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Der Vorteil: Weil das Geld vom Bruttogehalt abgezogen wird, sparen sich Angestellte auf diesen Betrag die Steuern und Sozialabgaben. Der Staat fördert diese Art der Altersvorsorge also, indem er auf Steuern verzichtet. Wie viel genau Beschäftigte einsparen, hängt von der Steuerklasse und dem Gesamteinkommen ab. Es kann zum Beispiel sein, dass eine Einzahlung von 100 Euro des Bruttogehalts sich beim Netto mit nur 50 Euro weniger bemerkbar macht.

Übrigens: Wer erst später im Arbeitsleben in den öffentlichen Dienst einsteigt, bringt vielleicht eine bAV vom bisherigen Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft mit. In den meisten Fällen kann diese bAV nicht weitergeführt werden. Damit die Ansprüche nicht verfallen, gibt es in manchen Fällen die Optionen, den Vertrag bis zur Rente beitragsfrei zu stellen oder die Beiträge privat weiter zu bezahlen. Ob sich das lohnt, hängt aber vom Einzelfall ab.

Beratungsangebote für dbb-Mitglieder

Bei Fragen zur Betriebsrente und der Altersvorsorge insgesamt profitieren Mitarbeitende im öffentlichen Dienst von einer Mitgliedschaft im dbb Vorsorgewerk, einer Serviceeinrichtung von dbb beamtenbund und tarifunion. Denn Mitglieder bekommen zahlreiche Vergünstigungen.

Seit 2019 kooperiert das dbb Vorsorgewerk mit dem Finanzdienstleister Swiss Life Select. Speziell ausgebildete Ansprechpersonen bieten eine persönliche und produktübergreifende Beratung für alle Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes – auch für Beamtinnen und Beamte.
Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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