CSU fordert Klarheit
Hohe Umsatzsteuer auf Verpflegung von Menschen mit Behinderung?

ERLANGEN / REGION (pm/mue) - Ist die Verpflegung von Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen künftig voll umsatzsteuerpflichtig? Die CSU-Bezirkstagsfraktion möchte baldmöglichst Klarheit für alle Beteiligten.

Wie es in einer Presseerklärung heißt, habe man deshalb beantragt, dass der Bezirk Mittelfranken selbst oder über den Bayerischen Bezirketag sowohl über das bayerische Finanz- als auch das Sozialministerium eine schnelle Entscheidung auf Bundesebene fordert. Für den Fall einer künftigen Umsatzbesteuerung auch der Lebensmittel / Verpflegung von Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen durch die betreuende Einrichtung, fordert die Bezirks-CSU, dass die in der Existenzsicherung hinterlegten Beträge überprüft werden, sodass sich aus der möglichen Änderung gegenüber dem jetzigen Stand kein finanzieller Nachteil für die betroffenen Menschen mit Behinderung ergibt.

Hintergrund für den Antrag ist demnach, dass im Zuge der Neuerungen, die das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich bringen soll, die Verpflegung von Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen nicht mehr mit den umsatzsteuerlich begünstigten Pflege- und Betreuungsleistungen verbunden ist. Diese Menschen sollen künftig ihre Lebensmittel frei erwerben – egal, ob von der betreuenden Einrichtung oder am freien Markt. Angedacht sei auch, eine Verpflegung durch die betreuende Einrichtung mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu belegen. Bisher erfolgte dies als Nebenleistung umsatzsteuerfrei.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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