Das Landratsamt informiert
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

die Services auf der Webseite www.landkreis-fuerth.de machen viele Behördengänge überflüssig.  Screenshot: www.landkreis-fuerth.de
  • die Services auf der Webseite www.landkreis-fuerth.de machen viele Behördengänge überflüssig. Screenshot: www.landkreis-fuerth.de
  • hochgeladen von Arthur Kreklau

LANDKREIS FÜRTH (pm/ak) - Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Aufnahme von  geflüchteten Menschen im Landkreis Fürth und des damit verbundenen Aufwands bei der Registrierung ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes derzeit nur eingeschränkt für den regulären Betrieb erreichbar.

Es kann deshalb zur Verzögerung bei der Bearbeitung von einzelnen Vorgängen kommen. Um die Bearbeitungsprozesse nicht weiter zu verzögern, bittet die Ausländerbehörde, von Anfragen zu  Bearbeitungsständen einzelner Anliegen abzusehen.
Personen, die Benachrichtigung (PIN und PUK-Brief) über den Eingang ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAt) erhalten haben, können den Aufenthaltstitel von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 15.30 Uhr und Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr am Bürger.Service. im Foyer des Landratsamtes Fürth (Im Pinderpark 2 in 90513 Zirndorf) abholen.

Für Personen, die eine Benachrichtigung über den Eingang ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAt) erhalten haben, gilt folgendes: Zur Abholung Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels bringen Sie bitte  Ihren alten Aufenthaltstitel sowie Ihren Reisepass mit. Sollten Sie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nicht persönlich erscheinen können, benötigen wir zur Abholung des eAt´s eine Vollmacht
sowie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) des Bevollmächtigten.
Sollten Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis gestellt haben oder Ihr Visum ablaufen und eine Fiktionsbescheinigung benötigen, teilen Sie dies bitte Ihrem zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail mit:
https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-imlandkreis/auslaenderwesen/ansprechpartner.html
Die Ausländerbehörde bittet um Verständnis, dass nur dringende und unaufschiebbare Anliegen nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) bearbeitet werden können. Bitte beschränken  Sie Anfragen auf das notwendige Maß.
Am Telefon berät die Ausländerbehörde gerne, ob es sich um etwas Dringendes handelt, das nur mit persönlichem Erscheinen erledigt werden kann. Beim Besuch des Landratsamtes wird auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie Einhaltung von Mindestabständen etc., hingewiesen. Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Der Zutritt ist auf die für das Anliegen notwendige Zahl von Personen zu beschränken. Viele Anliegen lassen sich auch online von zu Hause aus gut erledigen. Nähere Infos zu den Ansprechpartnern und zu den Online-Services des Landratsamtes unter www.landkreis-fuerth.de.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

Webseite von Arthur Kreklau
Arthur Kreklau auf Facebook
Arthur Kreklau auf Instagram
Arthur Kreklau auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

24 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.