Dialog zu wichtigem Thema
Keine Hundewiese in Oberasbach

Symbolfoto: Susanne 906 by Pixabay

OBERASBACH (pm/ak) – Auch wenn das Areal im Wiesengrund landläufig als "Hundewiese" bezeichnet wird, handelt es sich tatsächlich um Grundstücke privater Grundeigentümer und der infra Fürth, die teilweise von Oberasbacher Landwirten gepachtet sind.

Hier wird die gegensätzliche Wahrnehmung für Landwirte und Hundebesitzer deutlich. Wer darf diese Flächen wann bzw. wer darf überhaupt freie Flächen in der Natur zu welchem Zweck nutzen? Egal, ob dort, im Asbachgrund oder sonstwo.

Deshalb hat Bürgermeisterin Birgit Huber am 28. November zu einem Dialog ins Rathaus geladen. Insgesamt 33 Grundeigentümer, Landwirte, Jagdpächter und Jäger sowie Spaziergänger und Hundebesitzer sind gekommen, stellten jeweils ihre Sicht der Dinge dar und hörten der anderen Seite zu.

Zunächst erläuterte Christian Ebert von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt die Rechtslage. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Natur und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers unentgeltlich betreten (Art 27 Abs.1 und 2 BayNatSchG). Das umfasst grundsätzlich auch das Ausführen von Hunden. Dieses Recht verpflichtet jedoch auch zum pfleglichen Umgang mit den Flächen.

Allerdings untersagt das geltende Naturschutzrecht, landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten zu betreten (Art. 30 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG). Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Flächen durch Hundekot Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG darstellen.

Ihnen gehe es nicht darum, so die Landwirte, Spaziergänger und Hundebesitzer grundsätzlich von ihren Flächen fernzuhalten. Gefühlt 95% der Hundebesitzer verhielten sich korrekt, die restlichen 5% sorgten jedoch immer wieder für Ärgernisse. Deshalb warben sie für mehr Verständnis, Sensibilität und Rücksichtnahme.

Hauptärgernisse seien immer wieder:

• Zurückgelassener Hundekot oder gefüllte Kotbeutel

• Hunde in landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit und daraus entstehende „Wortwechsel“ mit deren Haltern

• Neu entstehende Trampelpfade durch landwirtschaftliche Flächen

• Freilaufende Hunde in Wald und Flur, die Wildtiere aufschrecken und damit gefährden/Wildrisse

• unzureichende Kontrolle der Einhaltung des Naturschutzgesetzes durch Aufsichtsbehörden

• Insbesondere reger „Hundetourismus“ aus Nürnberg und Fürth an der o.g. Fläche im Wiesengrund.

Aber auch für Hundebesitzer ist die Rechtslage vielfach schwer erkennbar. Wann ist ein Trampelpfad ein Weg im Sinne des Gesetzes, den Hund und Halter durch eine Wiese nutzen dürfen und wann nicht? Ist es in Ordnung, wenn der Halter sich auf dem Weg befindet, der Hund jedoch durch die Wiese läuft? Wie kann der Halter erkennen, ob gerade Nutzzeit ist?

Der intensive Dialog hat die Komplexität deutlich gemacht und gezeigt, dass vielen Hundebesitzern die Probleme der Landwirte gar nicht bewusst waren und somit Aufklärung umso wichtiger ist.

Die Anwesenden wollen sich daher fortan intensiver austauschen und informieren. Stadt und Landwirte werden dazu künftig in loser Folge über die vielfältigen Aspekte in den städtischen Medien (Mitteilungsblatt, Homepage, Social Media, Flyer etc.) berichten und weitere Maßnahmen abstimmen, die zur Verbesserung der Situation führen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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