Deutsche Anwaltshotline

Beiträge zum Thema Deutsche Anwaltshotline

Ratgeber
Wer sich im Karneval so nahe kommt, sollte auch ansonsten gut miteinander können. Ein Küsschen auf die Wange muss man sich im Faschingstrubel aber auch von einem Fremden gefallen lassen. | Foto: K.-P. Adler/Fotolia.de

Rechte und Pflichten beim Feiern: 11 Dinge, die man zu Karneval, Fasching oder Fastnacht wissen sollte

REGION (DAV). Die tollen Tage des Karnevals, Faschings oder der Fastnacht stehen bevor. Recht und Gesetz gilt dennoch. Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die elf wichtigsten Rechtsfragen rund um den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. 1. Ein Bützchen gehört zum Brauchtum und gilt nicht als sexuelle Belästigung Karneval gilt als lockere Zeit. Da wird geschmust, geküsst und umarmt. Aber wo ist die Grenze? Wann wird etwa aus einer scheinbar harmlosen Knuddelei sexuelle Belästigung? Sie fängt da...

  • Nürnberg
  • 06.02.15
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.