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Die Verwertungsgesellschaft GEMA und die Videoplattform YouTube streiten darüber, ob YouTube Urheberrechte verletzt, indem es Videos öffentlich zugänglich macht, die Nutzer hochladen, ohne jedoch die Rechte an den Titeln zu haben, so berichtet die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein. | Foto: vector_master/Fotolia.com

YouTube muss nach Hinweis auf Urheberrechtsverletzung Angebote sperren

URTEIL (pm/nf) - Wird einem Internetanbieter wie YouTube ein Urheberrechtsverstoß gemeldet, muss er reagieren und das betroffene Angebot sperren. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Angebote, die User bei ihm hochladen und so der Öffentlichkeit zugänglich machen, auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht am 1. Juli 2015 (AZ: 5 U 87/12 und 5 U 175/10), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Die...

  • Nürnberg
  • 24.08.15
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