Karfreitag in Bayern geschützt

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Panorama
Bisher war der Karfreitag (14. April 2017) grundsätzlich ein Stiller Tag vor dem Osterfest. Das Bundesverfassungsgericht hat ein generelles Verbot von Veranstaltungen aufgehoben. | Foto: Nicole Fuchsbauer

Innenminister Herrmann will den Karfreitag bestmöglich schützen

Kein gesetzgeberischer Änderungsbedarf REGION (pm/nf) - Die Bayerische Staatsregierung wird den Karfreitag als besonders stillen Tag im Feiertagsgesetz weiterhin bestmöglich schützen. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angekündigt. Herrmann sagte, man sei sich mit der Regierungsfraktion im Landtag einig, dass die Ausgestaltung des Karfreitags als stiller Tag weiterhin gerechtfertigt bleibt und besonderen Regelungen unterliegt. Herrmann: „Das hat das Bundesverfassungsgericht auch...

  • Nürnberg
  • 16.12.16
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