Ratgeber
Immobilien: Wann ist die Abrechnung falsch?
FINANZEN (DAV/mue) - Einmal im Jahr steht die Abrechnung der Kosten bei jeder Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Tagesordnung. Die vielen gesetzlichen Änderungen und der erhebliche Umfang der Unterlagen mit Instandhaltungsrücklagen, laufenden Konten, Ein- und Ausgaben machen es dem Verwalter sehr schwer, eine „richtige“ und ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Der Wohnungseigentümer jedoch hat Anspruch darauf. Anlässlich einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli...