unzulässige Geschäftspraktiken

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Gericht untersagt Kleidertauschportal Zamaro unlautere Abofalle

Verbraucherzentrale Bayern reagiert auf zahlreiche Beschwerden REGION (pm/nf) - Die Firma Zamaro GmbH muss Nutzer ab sofort klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Laufzeit und Preis ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaften informieren. Das hat das Landgericht München II jetzt im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az. 2 HK O 2730/16). Die Verbraucherschützer hatten die bayerische Firma im Juni abgemahnt. „Die Zamaro GmbH arbeitet mit unzulässigen Geschäftspraktiken“,...

  • Nürnberg
  • 19.07.16
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