Wahlen Bürgermeister

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Kommunalwahlen in Bayern: Wer darf wählen?

Wählen darf jeder, der - deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union ist, - das 18. Lebensjahr vollendet hat, - seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen Gemeinde seinen Lebensschwerpunkt hat - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eintragung in das Wählerverzeichnis Um Ihr Stimmrecht ausüben zu können, müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein....

  • Nürnberg
  • 25.02.14
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