Von Tankrabatt bis Alkoholverbot
Das ändert sich ab dem 1. Oktober
- Autofahrer sollen vom Tankrabatt profitieren. (Symbolbild)
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BERLIN (dpa/ak) – Im Oktober treten gleich mehrere Regelungen in Kraft, die den Alltag vieler Menschen betreffen. Einige sorgen für Entlastung, andere sollen Sicherheit und Umwelt schützen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Für Autofahrer beginnt der Monat mit einer finanziellen Erleichterung. Vom 1. Oktober bis zum Jahresende sinkt die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter. Durch die geringere Mehrwertsteuer ergibt sich an der Zapfsäule eine Entlastung von etwa 17 Cent. Bundestag und Bundesrat hatten die Maßnahme kurz vor Monatswechsel beschlossen. Bereits im Frühjahr gab es einen zweimonatigen Tankrabatt.
- Alkohol in Bahnhöfen will die Deutsche Bahn nicht mehr. (Symbolbild)
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An den Bahnhöfen greift eine neue Regel, die den Aufenthalt sicherer machen soll. Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an allen 5.400 Bahnhöfen ein. Bis zum 15. Oktober soll es schrittweise umgesetzt werden. Das Verbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich, einschließlich der Bahnsteige. Bei Verstößen drohen Platzverweise, bei Wiederholung ein Hausverbot.
- Es ist wieder so weit, die Uhren müssen umgestellt werden. (Symbolbild)
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Auch die Zeitumstellung steht wieder an. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, endet die Sommerzeit. Um drei Uhr werden die Uhren auf zwei Uhr zurückgestellt, Deutschland und die meisten europäischen Länder wechseln damit in die Winterzeit.
Für Hobbygärtner endet die Schonzeit. Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die seit März geltende Schutzphase dient dem Erhalt von Brutplätzen für Vögel und anderen Tieren.
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können so Ärztinnen und Ärzte oder Betreuungsgerichte nachschauen, welche Dokumente vorliegen, und diese unmittelbar einsehen. Zuvor konnten sie nur nachschauen, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload der Dokumente erfolgt nicht durch die Betroffenen, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer – das sind etwas Notare oder Rechtsanwälte.
Ein Führungszeugnis zur Vorlage beim Arbeitgeber oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist ab sofort auch digital verfügbar. Das Dokument ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Voraussetzung für die Beantragung des Führungszeugnisses im PDF-Format ist das sogenannte BundID-Konto. Wer nicht über diesen Zugang zu Online-Verwaltungsdienstleistungen verfügt, muss weiter die Zustellung der auf grünem Spezialpapier gedruckten Urkunde auf dem Postweg abwarten. Ein Führungszeugnis wird für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten benötigt, besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder bei Berufsgruppen mit besonderen Sicherheitsanforderungen.
Auch im Bereich Verbraucherschutz gibt es Änderungen. Für eine bestimmte Untergruppe der PFAS‑Chemikalien, die in Alltagsprodukten wie Regenjacken, Pizzakartons oder Kosmetika vorkommen, gelten ab dem 10. Oktober neue EU‑Regeln. Einige Produkte dürfen diese langlebigen Stoffe künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit alternativen Beschichtungen hergestellt werden. PFAS stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein und bauen sich in der Umwelt kaum ab.
Der Oktober bringt damit ein breites Paket an Neuerungen – von praktischen Erleichterungen bis zu strengeren Vorgaben für mehr Sicherheit und Umweltschutz.
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