Gemeinde bleibt auf hohen Kosten sitzen
Gericht stuft Sicherstellung von Giftschlangen als rechtswidrig ein

Wegen der Sicherstellung von neun giftigen Schlangen drohen einer Gemeinde im Allgäu hohe Kosten. (Symbolbild) | Foto: Roland Weihrauch/dpa
  • Wegen der Sicherstellung von neun giftigen Schlangen drohen einer Gemeinde im Allgäu hohe Kosten. (Symbolbild)
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Augsburg/Blaichach (dpa/lby/ak) – Die Gemeinde Blaichach muss voraussichtlich mehr als 100.000 Euro für die Unterbringung von neun beschlagnahmten Giftschlangen tragen. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass der frühere Besitzer nicht für die Kosten herangezogen werden darf. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die sofortige Sicherstellung der Tiere im März 2024 rechtswidrig war.

Bei einer Kontrolle hatte die Veterinärbehörde des Landratsamts Oberallgäu erhebliche Mängel in der Haltung von Klapperschlangen und Lanzenottern festgestellt. Der Mann verfügte zudem über keine Genehmigung für die Tiere. Die Schlangen wurden daraufhin abgeholt und in eine Reptilienauffangstation nach München gebracht. Die Gemeinde untersagte dem Besitzer anschließend die Haltung und verlangte die Erstattung der Unterbringungskosten. Dagegen klagte der Mann.

Im Verfahren lag zunächst ein Vergleich über 15.000 Euro vor, den die Gemeinde jedoch widerrief. Damit kam es zum Urteil. Das Gericht kritisierte, die Behörden hätten ihr Ermessen nicht genutzt. Statt eines sofortigen Transports nach München hätten mildere Maßnahmen geprüft werden müssen. Nach Auffassung der Richter wäre es möglich gewesen, dem Besitzer die Abgabe der Tiere innerhalb weniger Tage aufzugeben. Bis dahin hätten die Schlangen in ausbruchssicheren Terrarien verbleiben können.

Unberührt bleibt das Haltungsverbot, gegen das der Kläger ebenfalls vorgegangen war. Seine Behauptung, nicht Eigentümer der Tiere gewesen zu sein, wiesen die Richter zurück. Beide Seiten können nun die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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