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„Fehleinschätzung“
Sexualstraftäter wieder vor Gericht

Foto: © Julian Stratenschulte/dpa (Symbolbild/Archiv)
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  • hochgeladen von Uwe Müller

HANNOVER/ASCHAFFENBURG (dpa/mue) - Es ist schon wieder passiert! Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubes zwei Kinder in Bayern und Sachsen-Anhalt missbraucht haben.

Das niedersächsische Justizministerium spricht dazu jetzt von einem «Prognoseirrtum» in der für den Mann zuständigen Jugendanstalt Hameln. Der Gefangene habe sich im gewährten Urlaub zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten, als es in der Einrichtung in Hameln prognostiziert worden sei. Deshalb muss sich der 23-Jährige nun im fränkischen Aschaffenburg vor Gericht verantworten.

Während des Hafturlaubes zur Vorbereitung auf die Entlassung soll der Mann die Kinder missbraucht haben. Das mutmaßliche Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Zudem soll sich der Angeklagte im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen im Salzlandkreis vergangen haben. Die Taten soll der Mann teils gefilmt und fotografiert haben. Nach Erkenntnis der Ermittler suchte der Verdächtige, der zu den Tatzeiten in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.

Der Fall wird von Mittwoch an am Landgericht Aschaffenburg verhandelt, die Jugendkammer hat vier Prozesstage bis zum 21. Oktober angesetzt. Die Staatsanwaltschaft will unter anderem eine Sicherungsverwahrung beantragen. Nach einer verbüßten Freiheitsstrafe würde der Mann dann im Gefängnis bleiben, sofern von ihm noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.

Gesetzesänderung geplant

Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums wurde die rückblickend falsche Prognose über das Verhalten des Straftäters intern aufgearbeitet. Was genau das bedeutet, wurde nicht mitgeteilt.

Darüber hinaus soll der Fall auch eine Gesetzesänderung zur Folge haben. Künftig soll in Niedersachsen bei bestimmten Straftätern immer erst ein Gutachten erstellt werden, bevor Haftlockerungen oder der offene Vollzug genehmigt werden. Konkret gehe es um Menschen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder jene, die wegen eines besonders schweren Sexual- oder Tötungsdelikts verurteilt worden seien. Das Gutachten soll die Prognoseentscheidung der Haftanstalt absichern. In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf im niedersächsischen Kabinett besprochen werden.

Bereits nach dem Bekanntwerden des Falls hatte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von einem «Versäumnis» gesprochen, weil vor dem Hafturlaub des Mannes keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Das sei lediglich vor zuvor gewährten Haftlockerungen erfolgt.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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