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Frau erschossen!
Spontane Tat oder kalt geplant?

Ein Urteil im Mordprozess wird Ende Oktober erwartet. | Foto: © Stefan Puchner/dpa (Archivfoto)
  • Ein Urteil im Mordprozess wird Ende Oktober erwartet.
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ELLWANGEN (dpa/mue) - War es ein kaltblütig geplanter Mord oder eine spontane Reaktion, die zur tödlichen Attacke auf die Ehefrau führte? Ein 38 Jahre alter Mann hat vor dem Landgericht Ellwangen gestanden, seine Ehefrau mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Geplant habe er die Tat aber nicht, betonte der Angeklagte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im Februar in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) aus einem Abstand von «40 bis 50 Zentimetern» mit einer Pistole in die Stirn seiner Frau geschossen haben. Das Motiv laut Staatsanwaltschaft: Eifersucht. Der 37-Jährige sah sich laut Anklage deshalb in seiner Ehre gekränkt, habe deshalb das Verhalten der Frau bestrafen und seine Ehre mit dem Mord wiederherstellen wollen. Zu der Tat kam es am 18. Geburtstag des ältesten Sohnes; dieser sollte nach Angaben des Angeklagten die beiden Betriebe der Familie übernehmen. Das sei so mit der Ehefrau abgesprochen gewesen. Völlig überraschend habe sie aber davon nichts mehr wissen wollen. So sei der Streit eskaliert. Die Pistole habe er zu dem Zeitpunkt zum Selbstschutz dabeigehabt, weil er Geld aus Spielautomaten geholt habe.

Die Staatsanwaltschaft ist hingegen davon überzeugt, dass der Wirt die Tat von langer Hand vorbereitet hat. Der Angeklagte ist laut einem Gutachter voll schuldfähig, ein Urteil in dem Mordprozess könnte Ende Oktober gesprochen werden.

Aufgelauert und geschossen

Der 37 Jahre alte Mann soll laut Anklage am 10. Februar auf seine Ehefrau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss gewartet haben. Als die Frau im Begriff war, den Imbiss zu verlassen und über die Feuertreppe zur gemeinsamen Wohnung hinaufzusteigen, soll der Angeklagte aus erhöhter Position mit einer Walther PPK geschossen haben. Die 38-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.

Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte ist deutscher und türkischer Staatsangehöriger.

Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Frau soll sich laut Anklage keines Angriffs auf ihr Leben bewusst gewesen sein, als sie den Dönerimbiss durch die Hintertür in Richtung Feuertreppe verließ. Diese Arg- und Wehrlosigkeit soll ihr auf der Feuertreppe wartende Ehemann bewusst ausgenutzt haben. Angeklagt ist er deswegen wegen Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke.

Die Anklage spricht auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Vorliegend wirft sie dem Angeklagten vor, aus Besitzdenken und übersteigertem Ehrgefühl, welches er durch die angebliche Untreue seiner Ehefrau geschädigt gesehen haben soll, gehandelt zu haben. Für die angebliche Untreue sollte die Ehefrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Tode bestraft werden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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