Nach Cadolzburg, Oberasbach und Langenzenn
Unterbringung Geflüchteter in Zirndorf

Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa
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ZIRNDORF (pm/ak) - In einer Unterkunft in der Oberasbacher Straße in Zirndorf werden nach und nach bis zu 51 Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten belegt. Die Einrichtung liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur ANKER-Einrichtung der Regierung von Mittelfranken.

Im ersten Schritt werden Familien einziehen, die bisher in der Einrichtung im ehemaligen Frauenwerk Stein untergebracht waren. Die Kinder aus den Familien besuchen bereits seit Schuljahresbeginn die Grundschule in Zirndorf. Die Familien sind den Behörden bekannt und nehmen auch an entsprechenden Integrationsmaßnahmen teil. Es handelt sich um 19 Personen, die überwiegend aus Syrien und dem Iran stammen.
Derzeit laufen die letzten Maßnahmen, um das Gebäude für die Nutzung als Unterkunft vorzubereiten. Von Anfang an wird ein Sicherheitsdienst in der Einrichtung präsent sein. Bis Ende Oktober bzw. Anfang November soll die Einrichtung in der Oberasbacher Straße dann komplett belegt sein, da das Mietverhältnis für die Einrichtung im ehemaligen Frauenwerk in Stein planmäßig zum 30.11. enden soll. Bis zur endgültigen Schließung werden in Stein aber noch zehn Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)  vorgehalten, die von einem Jugendhilfeträger fachlich betreut werden. Aufgrund des unverändert anhaltenden Zustroms von geflüchteten Menschen in die ANKER-Einrichtung in Zirndorf müssen alle Landkreise und kreisfreien Städte ihre Kapazitäten für die Unterbringung geflüchteter Menschen auch weiterhin ausbauen. Die Verteilung an die Landkreise und Städte übernimmt dabei die Regierung von Mittelfranken. Ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung geflüchteter Menschen betreibt das Landratsamt bereits in Cadolzburg (aktuell 22 Personen), in Oberasbach (aktuell 48 Personen) und in Langenzenn (aktuell 38 Personen). Die Anmietung erfolgt durch das staatliche Landratsamt im Einvernehmen mit der Regierung von Mittelfranken, die die Herstellungskosten und die Kosten für den laufenden Betrieb an den Landkreis erstattet. Höchste Priorität hat für den Landkreis Fürth nach wie vor, eine Belegung von Sporthallen für die Unterbringung Geflüchteter zu vermeiden und möglichst auch nicht in den freien Wohnungsmarkt einzugreifen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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