Selbstgebautes Vehikel aus dem Verkehr gezogen
Polizei beendet Jungfernfahrt mit "Seidla-Express"

Der Prototyp des "Seidla-Express". | Foto: Polizei Mittelfranken
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ZIRNDORF (pm/ak) – Nach monatelanger, akribischer Bastelarbeit begab sich ein 18-Jähriger mit seinem selbstgebauten Elektrogefährt auf die Reise durch Zirndorf. Der große Moment endete jedoch abrupt, als er von der Polizei gestoppt wurde.

Am Sonntagabend (01.09.2019) bot sich Beamten der PI Zirndorf ein nicht alltägliches Bild. In der Spitalstraße beobachteten sie einen jungen Mann, der es sich auf seinem selbstgebauten Gefährt bequem gemacht hatte und mit einer Geschwindigkeit, die definitiv schneller war, als die Polizei erlaubt, den Gehweg entlang fuhr.

Bei einer Kontrolle wurde das Fahrzeug näher in Augenschein genommen. Vier Räder, eine Pressspanplatte und zwei leere Bierkisten bildeten den Grundstock. Für Sitzkomfort sorgte ein metallener Treckersitz, der auf der Bierkiste angebracht war.
Ein Blick ins Innere des Gefährts offenbarte das augenscheinliche Geschick des jungen Mannes für Elektronik. Unter der Sitzbank befand sich ein Akku, welcher zwei Elektromotoren an den jeweiligen Rädern antreibt. Im vorderen Bierkasten war zudem eine funktionstüchtige Signalanlage für amerikanische Polizeifahrzeuge verbaut.
Sogar an Front- und Heckbeleuchtung war gedacht worden. Die Beleuchtung war dann aber auch alles, was zumindest annähernd den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprach.
Der junge Bastler erklärte stolz, sein "Seidla-Express" würde es auf 25 km/h schaffen. Er habe jedoch eine Drosselung auf 10 km/h vorgenommen.
Fahrzeuge ab 6 km/h, müssen, wenn sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, zugelassen werden. In der Praxis wird eine Zulassung für ein solches Unikat jedoch kaum zu erhalten sein. Darüber hinaus wird auch Versicherung und Steuer fällig.
Die Vermutung liegt nahe, dass wohl der Drang danach, sein Gefährt auszuprobieren, stärker war, als jegliche Angst vor Strafe.
Die Beamten verhinderten die Weiterfahrt, sodass der Fahrer nun zum Fußgänger wurde und sein Fahrzeug an einer Leine hinter sich her nach Hause ziehen musste.
Der junge Bastler muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs/- bzw. Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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