Es wird keinen Glühwein ,,To go" geben
Christkindlesmarkt 2020 soll stattfinden

Im Jahr 2020 wird es - wenn überhaupt - einen durch die Corona-Krise völlig veränderten Christkindlesmarkt geben. Wo da die Besinnlichkeit bleibt, wird sich sich herausstellen.  | Foto: © Mikhail Markovskiy/stock.adobe.com
  • Im Jahr 2020 wird es - wenn überhaupt - einen durch die Corona-Krise völlig veränderten Christkindlesmarkt geben. Wo da die Besinnlichkeit bleibt, wird sich sich herausstellen.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Der Nürnberger Christkindlesmarkt 2020 soll nun doch stattfinden. Das städtische Marktamt als Veranstalter arbeitet derzeit an der Feinplanung. Oberbürgermeister Marcus König: „Was wäre Nürnberg im Advent ohne den Christkindlesmarkt? Wir wollen den Christkindlesmarkt durchführen, auch wenn der Markt in diesem Jahr anders aussehen wird als sonst. Denn es gilt, Hygiene- und Abstandvorschriften zu beachten. Wir wollen den Menschen auch in Zeiten von Corona ein sicheres Markt-Erlebnis bieten.“

Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas betont: „Der Christkindlesmarkt 2020 wird dezentraler werden. Er wird nicht nur auf dem Hauptmarkt stattfinden, sondern ein Teil der Marktstände wird auf den Lorenzer Platz, den Jakobsplatz und die Insel Schütt verlagert werden. So haben wir mehr Raum und können größere Abstände gewährleisten. Die Menschen können dann von Platz zu Platz flanieren.

Besucherströme verteilen sich in der Altstadt. Unsere Altstadt wird zur Weihnachtsstadt.“In den Budengassen zwischen den Ständen wird es insbesondere Maskenpflicht und ein Einbahnstraßensystem geben. Die Kulinarik-Stände sollen an den Rand des jeweiligen Platzes verlagert werden, so dass der Verkauf und Verzehr zum Beispiel von Nürnberger Bratwürsten außerhalb der Budengassen im öffentlichen Bereich und damit ohne Maske erfolgen kann. Ausschank alkoholischer Getränke wie zum Beispiel Glühwein soll es nicht „to go“ geben, sondern im kontrollierten Verkauf in abgegrenzten Bereichen unter denselben Bedingungen wie für die Gastronomie mit zum Beispiel Erfassung der Personendaten. Für den Straßenverkauf alkoholischer Getränke außerhalb des Markts, zum Beispiel im Rahmen von Sondernutzungen oder aus Gaststätten und Einzelhandelsgeschäften heraus, wird es dieselben Vorgaben wie auf dem Markt geben.Alle Planungen stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass es zu keiner dramatischen Veränderung des Infektionsgeschehens kommt. König und Fraas betonen unisono: „Wir müssen täglich die Lage neu bewerten und bei veränderter Lage die entsprechenden Entscheidungen treffen.“

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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