Jugendschöffen gesucht

Bewerbungen für das Ehrenamt bis zum 1. März möglich

NÜRNBERG - Das Jugendamt der Stadt Nürnberg sucht etwa 250 Jugendschöffen. Sie sollen bei den Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth für die neue Periode von 2014 bis 2018 tätig werden. Das Jugendamt nimmt die Bewerbungen entgegen und legt dann dem Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste vor.

Die Jugendschöffen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Es setzt erzieherische Befähigung und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen voraus. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung notwendig. Die Jugendschöffen sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter zwischen 25 bis 70 Jahren sein. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur deutsche Staatsangehörige ausüben können. Nach Möglichkeit sollen die Schöffen aus allen Kreisen der Bevölkerung stammen, darunter vor allem Eltern und Ausbilder. Es müssen je zur Hälfte Männer und Frauen vorgeschlagen werden.

Geeignete Persönlichkeiten, die ihren Wohnsitz in Nürnberg haben und daran interessiert sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen, werden gebeten, sich bis Freitag, 1. März 2013, beim Jugendamt der Stadt Nürnberg, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg, unter Angabe von Familienname / Geburtsname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, deutscher Staatsangehörigkeit, Beruf, erzieherischer Befähigung und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen, gegebenenfalls früheren Schöffentätigkeiten um dieses Amt zu bewerben. 

Weitere Auskünfte erteilt das Jugendamt unter Telefon 0911/2312445. Im Internet stehen Informationen unter

www.jugendamt.nuernberg.de#jugendschoeffen

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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