Kaffee „schwarz“ ausgeschenkt

NÜRNBERG (pm/nf) - Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte die Betreiberin einer Fürther Schank- und Speisewirtschaft wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Die Unternehmerin beschäftigte von 2007 bis 2013 mehrere Arbeitnehmerinnen als Küchenhilfen oder Bedienungen. Einigen Angestellten zahlte sie einen höheren Lohn aus, als sie gegenüber der Sozialversicherung tatsächlich angegeben hatte. Daher wurden die fälligen Sozialversicherungsbeiträge in zu geringer Höhe entrichtet. Beamte und Beamtinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Nürnberg konnten einen Sozialversicherungsschaden von über 25.000 Euro ermitteln.

„Da der ,,schwarz“ gezahlte Lohn nicht bei der eigenen späteren Rentenzahlung berücksichtigt wird, ist es bei entsprechenden Fällen unerlässlich, sich an die jeweilige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu wenden, um solche Sachverhalte aufzudecken“, sagt Christian Sachse, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamtes Nürnberg.

Nur aufgrund eines umfangreichen Geständnisses und fehlender Vorstrafen der Frau sowie der Tatsache, dass der Schaden vollständig wieder gut gemacht wurde, konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

www.zoll.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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